Slowenische Verordnung – “Regeln zur Durchführung des MwST Gesetzes“ – erlaubt ausländischen Einheiten, die MwSt befreite Lieferungen die Waren und Dienstleistungsverkehr machen, außer slowenischem MwSt System zu bleiben.
Slowenisches Finanzamt hat ein Fachgutachten abgegeben (auf slowenisch hier), Bestimmungen für ausländische Einheiten, die Waren aus Slowenien nach Steuerpflichtigen in anderen Mitgliedstaaten liefern, aufzuklären: sie mußen eine MwSt Nummer in Slowenien haben.
Mit anderen Worten, falls für die Lieferungen die Waren ein umgekehrter Mechanismus angewendet wird, müßen die in einem MwST Formular berichtet werden. Wenn eine Pflicht für einen Bericht existiert, dann der Lieferer muß slowenische MwST Nummer haben.
Ein üblicher Fall ist ein Verleih die Werkzeuge: eine Firma aus EU lieh die Werkzeuge an die Slowenische Firma aus. Die Werkzeuge werden dann zurückgekehrt. Die Firma aus EU muß eine slowenische MwST Nummer erhalten.
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